Nützliches für Sie
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Informationen zur neuen Regelung für
geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab 2008 gilt für selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftgüter:
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 Euro oder weniger: Sofortabzug
bei Gewinneinkünften
- Anschaffungs- oder Herstellungkosten von 151,00 bis zu 1.000,00
Euro: Einstellung in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten. Dieser ist
über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
gewinnmindernd aufzulösen.
- Für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften bleibt
es bei der Regelung, wonach die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
für Wirtschaftsgüter bis zu 410,00 Euro sofort als Werbungskosten
abgezogen werden können.
- Die Unternehmenssteuerreform 2008 wurde durch den Bundestag beschlossen;
die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Weitere aktuelle Informationen zu Steuern und Recht finden Sie unter
www.valek-evelyn.bbh.de
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Checkliste für
Maßnahmen vor Beginn einer Betriebsprüfung
| Bereich |
Darauf sollten Sie achten |
| Prüfungsanordnung |
Sind folgende Angaben enthalten?
- Prüfungszeitraum
- sachlicher Prüfungsumfang
- Prüfungstermin
- Name des Prüfers
|
| Prüfungstermin |
- Ist die Vorbereitungszeit zwischen Ankündigung der Prüfung
und Prüfungsbeginn ausreichend?
Die Zeit zwischen mündlicher bzw. schriftlicher Ankündigung
der Prüfung und dem Prüfungsbeginn sollte bei Großbetrieben
mindestens 4 Wochen, in anderen Fällen 2 Wochen betragen.
(§ 5 Abs. 4 BpO).
- Stehen zum Termin andere wichtige zeitgebundene Arbeiten (z.B.
Jahresabschlussarbeiten, hohe Arbeitsbelastung durch Jahresendgeschäft)
an?
- Sind alle erforderlichen Ansprechpartner (z.B. Leiter des
Rechnungswesens) verfügbar?
- Sollte die Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt
werden, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub des Steuerpflichtigen
bzw. Steuerberaters, wegen Beraterwechsel, Umbau oder sonstigen
Betriebsstörungen?
|
| Steuerberatung |
- Wird der Steuerberater während der Prüfung benötigt
und in welchem Umfang?
- Steht er zum Prüfungstermin zur Verfügung?
- Wurde ihm die Prüfungsanordnung zugeleitet?
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| Ort der Prüfung |
- Steht im Betrieb ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung?
Hinweis: Es sollte dem Prüfer möglichst
ein separater abschließbarer Raum zur Verfügung gestellt
werden.
- Welche Alternative ist die Beste, wenn es an einem geeigneten
Arbeitsplatz fehlt:
- Büro des Steuerberaters?
- Wohnräume des Unternehmers?
- Finanzamt?
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| Schwachstellenanalyse |
- Ist vor Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige erforderlich?
- Gibt es unplausible Sachverhalte und welche Argumente stehen
als Erklärung zur Verfügung? Lässt sich z.B.
bei höheren Geldeinlagen die Herkunft der Mittel belegen?
- Richtsatzvergleich mit anderen Unternehmen durchführen!
- Sind bei Verträgen (u.a. mit Familienangehörigen)
alle Formerfordernisse erfüllt? Halten Inhalt und Durchführung
der Verträge einem Fremdvergleich stand?
- Wenn bereits innerhalb der letzten Jahre eine Betriebsprüfung
stattgefunden hat: Was wurde festgestellt?
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Checkliste
zur Organisation während einer Betriebsprüfung
| Bereich |
Darauf sollten Sie achten |
| Organisation vor der Prüfung |
- Wer soll dem Prüfer als Auskunftsperson zur Verfügung
stehen?
Es ist ratsam auch die übrigen Betriebsangehörigen
über die stattfindende Betriebsprüfung zu informieren.
Sie dürfen nur nach Rücksprache mit dem Steuerpflichtigen/der
Auskunftsperson Fragen des Prüfers beantworten oder Unterlagen
herausgeben.
- Wie erhält der Prüfer Zugang zu den Belegen und
sonstigen Unterlagen?
- Soll dem Prüfer die eigenständige Benutzung des
Fotokopierers erlaubt sein?
|
| Datenzugriff |
- Für Daten vor dem 1.1.2002
- Kein Datenzugriff des Prüfers, wenn beim unmittelbaren
oder mittelbaren Datenzugriff die Einspeisung von Daten
nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen
Aufwand möglich ist
- Kein Datenzugriff, wenn ein maschineller Datenträger
nicht zur Verfügung steht
- Für Daten nach dem 1.1.2002
- Welche technischen Einrichtungen benötigt der Prüfer
(EDV-Zugang)?
- Welches Fachpersonal (z.B. Leiter der EDV-Abteilung) kann
dem Prüfer die notwendigen Auskünfte erteilen?
- Steht der Datenträger bei Datenträgerüberlassung
zur Verfügung?
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| Bereitstellung von Unterlagen |
Sind folgende Unterlagen bei Prüfungsbeginn griffbereit?
- Jahresabschlüsse
- Dokumentation der Zusammenfassung von Sachkonten im Jahresabschluss
- Summen- und Saldenliste (Sach- und Personenkonten)
- Umbuchungsliste und ggf. Hauptabschlussübersicht (soweit
Umbuchungen nicht auf den Konten erfasst sind)
- Sachkonten
- Personenkonten
- Journale
- Kassenbücher bzw. Kassenberichte
- Übersichten zum Anlagevermögen (Anlagekartei, Afa-Listen)
- Inventuren
- Aufzeichnungen zum Wareneingang und -ausgang (soweit erforderlich
und nicht aus den Sachkonten erkennbar)
- Wertermittlung zu den Bilanzposten (z.B. Berechnung von Wertberichtigungen;
Ermittlung der Rechnungsabgrenzungen)
- Lohnkonten
- Buchungsbelege
- Umsatzverprobungen
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Preishinweise
Für meine Dienstleistungen berechne ich einen Stundensatz von
35,00 Euro zzgl. MwSt. Der Zeitaufwand hängt von der Struktur Ihres
Unternehmens, dem Umfang Ihrer Buchhaltung und Ihren individuellen Auswertungs-
und Beratungswünschen ab. Nach einem ersten kostenlosen Gespräch
und die Einsicht in Ihre Unterlagen können wir auch gerne einen
Pauschalpreis vereinbaren.
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